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   BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 180.97   

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BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 180.97 (https://dejure.org/1997,18143)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1997 - 8 B 180.97 (https://dejure.org/1997,18143)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1997 - 8 B 180.97 (https://dejure.org/1997,18143)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Kostendeckungsprinzip als bundesverfassungsrechtlich vorgegebenes Gebot - "Abmeldung" von Abfallbehältern für Zeiten der Nichtbenutzung - Voraussetzungen für die ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
    Auszug aus BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 180.97
    Im übrigen wäre - die Entscheidungserheblichkeit unterstellt - damit auch keine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts bezeichnet; denn das Kostendeckungsprinzip ist kein bundesverfassungsrechtlich vorgegebenes Gebot, sondern bestimmt sich allein nach der jeweiligen einzelgesetzlichen Anordnung (zumeist) des Landesrechts (stRspr, vgl. schon Urteil vom 24. März 1961 - BVerwG VII C 109.60 - BVerwGE 12, 162 [BVerwG 24.03.1961 - VII C 109/60] , Beschluß vom 7. Februar 1989 - BVerwG 8 B 129.88 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 40 S. 5 ; BVerfGE 50, 217 [BVerfG 06.02.1979 - 2 BvL 5/76]).

    Die Beschwerde hat sich jedoch auf die bloße Angabe beschränkt, das Berufungsurteil weiche "von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage der Verletzung des Äquivalenzprinzips (BVerwGE 12, 162 ff., 166) [BVerwG 24.03.1961 - VII C 109/60] ab", ohne den angeblich divergierenden abstrakten Rechtssatz des Oberverwaltungsgerichts zu benennen.

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 180.97
    Im übrigen wäre - die Entscheidungserheblichkeit unterstellt - damit auch keine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts bezeichnet; denn das Kostendeckungsprinzip ist kein bundesverfassungsrechtlich vorgegebenes Gebot, sondern bestimmt sich allein nach der jeweiligen einzelgesetzlichen Anordnung (zumeist) des Landesrechts (stRspr, vgl. schon Urteil vom 24. März 1961 - BVerwG VII C 109.60 - BVerwGE 12, 162 [BVerwG 24.03.1961 - VII C 109/60] , Beschluß vom 7. Februar 1989 - BVerwG 8 B 129.88 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 40 S. 5 ; BVerfGE 50, 217 [BVerfG 06.02.1979 - 2 BvL 5/76]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 180.97
    In der Beschwerdebegründung muß daher dargelegt, d.h. näher ausgeführt werden, daß und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 22.07.1987 - 1 B 170.86

    Ausländer - Abschiebungskosten - Arbeitgeber

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 180.97
    Hierzu wäre es erforderlich gewesen, die angeblich widersprüchlichen, jeweils entscheidungstragenden und dieselbe Rechtsvorschrift betreffenden abstrakten Rechtssätze des Berufungsurteils einerseits und der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts andererseits einander gegenüberzustellen (stRspr, vgl. Beschluß vom 22. Juli 1987 - BVerwG 1 B 170.86 - Buchholz 402.24 § 24 AuslG Nr. 8).
  • BVerwG, 02.11.1978 - 3 B 6.78

    Ersatz eines Vertreibungsschadens - Schaden an Grundvermögen und

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 180.97
    Die Beschwerde gibt nämlich nicht an, weshalb sich dem Oberverwaltungsgericht ohne einen förmlichen Beweisantrag auf der Grundlage seiner materiellrechtlichen Auffassung die Erhebung des Zeugenbeweises hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschluß vom 2. November 1978 - BVerwG 3 B 6.78 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 116 S. 14 ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 180.97
    In der Beschwerdebegründung muß daher dargelegt, d.h. näher ausgeführt werden, daß und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 07.02.1989 - 8 B 129.88

    Baugesetz - Entwässerungsgebühr - Gebührensätze - Sperrwirkung

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 180.97
    Im übrigen wäre - die Entscheidungserheblichkeit unterstellt - damit auch keine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts bezeichnet; denn das Kostendeckungsprinzip ist kein bundesverfassungsrechtlich vorgegebenes Gebot, sondern bestimmt sich allein nach der jeweiligen einzelgesetzlichen Anordnung (zumeist) des Landesrechts (stRspr, vgl. schon Urteil vom 24. März 1961 - BVerwG VII C 109.60 - BVerwGE 12, 162 [BVerwG 24.03.1961 - VII C 109/60] , Beschluß vom 7. Februar 1989 - BVerwG 8 B 129.88 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 40 S. 5 ; BVerfGE 50, 217 [BVerfG 06.02.1979 - 2 BvL 5/76]).
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